Treppen und Geländer

Sicherer Halt!

Geländer sind Absturzsicherungen oder Personenführungselemente, die man u.a. an/in Gebäuden, Wegen oder Absturzkanten findet.

Ihre Form wird von der DIN 18065, der LandesBauO sowie den Unfallverhütungsvorschriften geregelt.

Bei der Füllung wird dem Kundengeschmack und dem Design bei Verwendung von senkrechten Stäben zur Auflage gemacht, einen 12 cm Stababstand und gegebenenfalls 1-2 horizontale Leisten und Anbringung einer Fußleiste einzuhalten.

Treppen sind ein aus Stufen gebildeter Auf- oder Abgang, bestehend aus mindestens 3 aufeinanderfolgenden Stufen, die es möglich machen, Höhenunterschiede bequem und trittsicher zu überwinden.